LSG Bayern - Urteil vom 30.10.2019 (L 13 R 53/19)
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 29. November 2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. [...]