LSG Bayern - Urteil vom 28.03.2019 (L 4 KR 8/18)
I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 30.11.2017 wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. III. Die Revision wird zugelassen. IV. Der [...]