BSG - Beschluss vom 15.12.2020 (B 12 R 31/20 B)
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des Landessozialgerichts Hamburg vom 30. Juli 2020 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu [...]