LAG München - Beschluss vom 03.04.2024 (3 Ta 42/24)
Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 19.10.2023 - 4 BV 31/22 - teilweise unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen abgeändert und wie folgt gefasst: Der [...]