FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 15.05.1990 (S 2446 - 1 - V B 6)
In anderen Bundesländern erheben die Finanzämter von Stpfl., die in glaubensverschiedener Ehe leben, ein sog. Kirchgeld. Die Festsetzung und Erhebung dieser Art der Kirchensteuer ist den nordrhein-westfälischen [...]