FinMin Nordrhein-Westfalen - Erlass vom 29.07.1994 (S 4540)
In der Vergangenheit wurden die grundlegenden Lagefestpunkte der Landesvermessung im allgemeinen dadurch gesichert, daß die sie direkt umgebende Fläche nach § 1 der Gesetze über die Errichtung von Marksteinen v. 7. 10. [...]