FinMin Baden-Württemberg - Erlass vom 09.03.2009 (3 - S 4503/6)
Nach Auffassung der für Verkehrsteuern zuständigen Vertreter der obersten Finanzbehörden der Länder sind sog. schwimmende Häuser, die dauerhaft für Wohn- und Arbeitszwecke auf dem Wasser bestimmt sind, als Gebäude auf [...]