01/2023 - Buchungsfall des Monats
Unternehmen beziehen i.d.R. Fremdleistungen von anderen Unternehmen, um ihr eigenes Geschäft betreiben zu können. Die Aufwendungen für Fremdleistungen sind als Betriebsausgaben abziehbar. Um bei der Buchung von Fremdleistungen die korrekten umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen ziehen zu können, ist unbedingt danach zu unterscheiden, ob sie von inländischen oder ausländischen Unternehmen bezogen wurden. Dieser Beitrag erklärt, wie Fremdleistungen richtig gebucht werden und welche Besonderheiten zu beachten sind.