05/2023 - Einkommensteuer
In engen Grenzen haben Immobilieneigentümer die Möglichkeit, von den typisierten AfA-Sätzen abzuweichen und eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachzuweisen, so dass sich die Abschreibung beschleunigen lässt. Das Bundesfinanzministerium hat dargelegt, wann die Finanzämter eine verkürzte Nutzungsdauer akzeptieren.