10/2024 - Buchungsfall des Monats
Wenn ein Wirtschaftsgut, das zum Anlagevermögen gehört, aus dem Betriebsvermögen ausscheidet, werden stille Reserven aufgedeckt. Der daraus resultierende Veräußerungsgewinn ist grundsätzlich zu versteuern. Hier kommt für bestimmte begünstigte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – wie Grund und Boden und Gebäude – § 6b EStG ins Spiel.