1/2024 - Lohnbuchhaltung
Die Überlassung betrieblicher IT-Geräte ist nicht erst seit Zunahme der Homeoffice-Tätigkeit Berufsalltag. Steuerlich ist der Vorteil aus der privaten Nutzung entsprechender Geräte steuerfrei, auch wenn dieser Vorteil nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (§ 3 Nr. 45 EStG). Testen Sie Ihr Wissen zu der Frage, wie sieht es in solchen Fällen mit der Sozialversicherung aussieht!