FG Hamburg - Urteil vom 06.07.2006
3 K 285/04
Normen:
UStG § 3a Abs. 2 Nr. 4 § 18 ;

Anfechtung von Vorauszahlungsbescheiden / Vermittlungsleistungen

FG Hamburg, Urteil vom 06.07.2006 - Aktenzeichen 3 K 285/04

DRsp Nr. 2006/24625

Anfechtung von Vorauszahlungsbescheiden / Vermittlungsleistungen

1. Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheide können selbständig angefochten werden, auch wenn ein Jahressteuerbescheid ergangen ist, sofern dieser einen anderen Inhaltsadressaten hat. 2. Umsatzsteuerpflicht für Vermittlung von Mitgliedern für ausländischen "Timesharing-Club.

Normenkette:

UStG § 3a Abs. 2 Nr. 4 § 18 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um Vorsteuererstattungsansprüche für das Jahr 1999.

I.

Die Klägerin wurde am ... 1998 auf der Isle of Man als "private limited company" registriert (Bp-Akte Bl. 110). Seit ... 1998 waren Herr A, X-Straße, Hamburg, und Herr B, Guernsey, als "directors" registriert (KSt-Akte Bl. 56). Die Klägerin ist am 23. Mai 2005 wieder gelöscht worden.

II.