FG Hamburg - Urteil vom 15.06.2006 (2 K 272/05)
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte zu Recht Vorsteuern gem. § 15a UStG berichtigt hat. Insbesondere stellt sich dabei die Frage, in welcher Fassung der § 15a UStG zur Anwendung gelangt und ob § 27 [...]