FG München - Gerichtsbescheid vom 01.05.2001
3 K 4395/97
Normen:
AO § 69 ; AO § 34 ;

Begrenzung der Geschäftsführerhaftung; Haftung für Umsatzsteuervoranmeldung 04/1994 der ALS Badeeinrichtungen Vertriebs GmbH

FG München, Gerichtsbescheid vom 01.05.2001 - Aktenzeichen 3 K 4395/97

DRsp Nr. 2002/2097

Begrenzung der Geschäftsführerhaftung; Haftung für Umsatzsteuervoranmeldung 04/1994 der ALS Badeeinrichtungen Vertriebs GmbH

1. Bei einer Verteilung der Geschäfte einer GmbH auf mehrere Geschäftsführer kann die Verantwortung eines Geschäftsführers für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten zwar nicht aufgehoben, aber begrenzt werden. Die Begrenzung der Verantwortlichkeit gilt insoweit und solange, als kein Anlass besteht, an der exakten Erfüllung der steuerlichen Pflichten durch den hierfür zuständigen Geschäftsführer zu zweifeln. 2. Ein Geschäftsführer muss sich nicht ein schuldhaftes Verhalten eines anderen Geschäftsführers wie eigenes Handeln zurechnen lassen. 3. Auch erkennbare Zahlungsschwierigkeiten einer GmbH geben für sich allein noch keinen Anlass, an der zuverlässigen Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten des dafür zuständigen Geschäftsführers zu zweifeln.

Normenkette:

AO § 69 ; AO § 34 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger und Frau Petra S. gründeten in 1993 die ... GmbH (A.-GmbH) und bestellten sich zu Geschäftsführern, wobei nur Frau S. berechtigt war, die Gesellschaft allein zu vertreten.