FG München - Gerichtsbescheid vom 29.05.2001
3 K 4395/97
Normen:
AO 1977 § 69 ; AO 1977 § 34 Abs. 1 ; AO 1977 § 191 Abs. 1 ;

Begrenzung der steuerrechtlichen Geschäftsführerhaftung durch Aufgabenteilung zwischen mehreren Geschäftsführern; Begrenzung der Geschäftsführerhaftung; Haftung für Umsatzsteuervoranmeldung 04/1994 der ALS Badeeinrichtungen Vertriebs GmbH

FG München, Gerichtsbescheid vom 29.05.2001 - Aktenzeichen 3 K 4395/97

DRsp Nr. 2002/3370

Begrenzung der steuerrechtlichen Geschäftsführerhaftung durch Aufgabenteilung zwischen mehreren Geschäftsführern; Begrenzung der Geschäftsführerhaftung; Haftung für Umsatzsteuervoranmeldung 04/1994 der ALS Badeeinrichtungen Vertriebs GmbH

1. Bei der schriftlich und eindeutig geregelten Verteilung der Geschäfte einer GmbH auf mehrere Geschäftsführer kann die steuerrechtliche Haftung für den nach der internen Aufgabenverteilung nur für den technischen Bereich, nicht aber für die Steuerangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer zwar nicht ganz aufgehoben, aber dahin begrenzt werden, dass er zwar den für die Steuerangelegenheiten zuständigen Geschäftsführer überwachen muss, aber seine Verantwortlichkeit insoweit solange begrenzt ist, als kein Anlass besteht, an der exakten Erfüllung der steuerlichen Pflichten durch den zuständigen Mitgeschäftsführer zu zweifeln. 2. Der Geschäftsführer muss sich ein eventuelles schuldhaftes Verhalten eines anderen Geschäftsführers nicht wie eigenes Handeln zurechnen lassen (Aufgabe der Senatsrechtsprechung im Urteil vom 18.3.1992 3 K 3164/87, EFG 1992, 642).