FG Hamburg, vom 25.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 111/18
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore; Erbringung einer Dienstleistung durch eine deutsche Steuerpflichtige auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore einer irischen Steuerpflichtigen
BFH, EuGH-Vorlage vom 23.08.2023 - Aktenzeichen XI R 10/20
DRsp Nr. 2024/1653
Besteuerung von Umsätzen über einen Appstore; Erbringung einer Dienstleistung durch eine deutsche Steuerpflichtige auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore einer irischen Steuerpflichtigen
Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:1. Ist unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen eine deutsche Steuerpflichtige (Entwicklerin) vor dem 01.01.2015 eine Dienstleistung auf elektronischem Weg an im Gemeinschaftsgebiet ansässige Nichtsteuerpflichtige (Endkunden) über einen Appstore einer irischen Steuerpflichtigen erbracht hat, Art. 28 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStSystRL) anzuwenden mit der Folge, dass die irische Steuerpflichtige so behandelt wird, als ob sie diese Dienstleistungen von der Entwicklerin erhalten und an die Endkunden erbracht hätte, weil der Appstore erst in den --den Endkunden erteilten-- Bestellbestätigungen die Entwicklerin als Leistende genannt und deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen hat?2. Bei Bejahung der Frage 1: Liegt der Ort der gemäß Art. 28MwStSystRL fingierten, von der Entwicklerin an den Appstore erbrachten Dienstleistung gemäß Art. 44MwStSystRL in Irland oder gemäß Art. 45MwStSystRL in der Bundesrepublik Deutschland (Deutschland)?
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