Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 05.07.2021 – 7 K 7102/20 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) ist unbegründet und daher zurückzuweisen. Die vom Kläger geltend gemachten Revisionszulassungsgründe sind entweder nicht den Anforderungen des §
1. Die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§
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