FG Niedersachsen, vom 04.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 16 K 10/06
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG; Überlassung des Eigenjagdrechts zum Einzelabschuss; Veranstaltung von Treibjagden; Keine Bindung an nationale einkommensteuerrechtliche Beurteilung der landwirtschaftlichen Dienstleistungen
BFH, Urteil vom 13.08.2008 - Aktenzeichen XI R 8/08
DRsp Nr. 2008/20144
Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24UStG; Überlassung des Eigenjagdrechts zum Einzelabschuss; Veranstaltung von Treibjagden; Keine Bindung an nationale einkommensteuerrechtliche Beurteilung der landwirtschaftlichen Dienstleistungen
»Ein Land- und Forstwirt, der aus seinem Eigenjagdrecht heraus Dritten gegen Entgelt die Teilnahme an Treibjagden gestattet oder sonst die Möglichkeit des Einzelabschusses von Wildtieren einräumt, erbringt insoweit keine land- und forstwirtschaftlichen Dienstleistungen i.S. von Art. 25 Abs. 2 5. Gedankenstrich i.V.m. Anhang B der Richtlinie 77/388/EWG und damit keine Dienstleistungen, die der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24UStG unterfallen.«
I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt u.a. einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb, für den er umsatzsteuerlich von der Besteuerung nach Durchschnittssätzen gemäß § 24 des Umsatzsteuergesetzes 1993 (UStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung Gebrauch macht.
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