I.
Streitig ist, ob in der Person des Warenempfängers, dem die Bewilligung der begünstigten Verwendung bewilligt war. Einfuhrabgaben dadurch entstanden, dass die Waren nach Versand nicht wieder gestellt wurden.
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|