EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Gemäß Art. 344 und 345 MwStSystRL (Richtlinie 2006/12/EG) haben die Mitgliedstaaten die Steuerbefreiung für die Lieferung, Einfuhr und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Anlagegold sicherzustellen. Der deutsche Gesetzgeber hat zur Umsetzung der Anlagegold-Richtlinie § 25c UStG eingeführt.