EU-rechtliche Regelungen

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Die Vorschriften zur "Steuerbemessungsgrundlage" sind in den Art. 74, 75, 76 und 78 MwStSystRL niedergelegt. Die EU-rechtlichen Inhalte finden sich seit 2004 wörtlich im deutschen UStG wieder. Der Umsatz bemisst sich nach dem Einkaufspreis, in Ermangelung dessen nach den Selbstkosten bzw. nach den in Zusammenhang mit diesem Umsatz angefallenen Aufwendungen. Auch die Differenzierung hinsichtlich der nicht vorsteuerentlastenden Aufwendungen bei der außerunternehmerischen Nutzung (keine Zuordnung zur Bemessungsgrundlage) und der außerunternehmerischen unentgeltlichen Dienstleistung (Zuordnung zur Bemessungsgrundlage) wurde in die nationalen Regelungen übernommen.