Gestaltungshinweise

Autorin: Diplom-Finanzwirtin Rabea Schwarz

Bezüglich Gestaltungen rund um den Vorsteuerabzug aus einem gemischt genutzten Kfz wird auf die detaillierten Ausführungen im gesonderten Stichwort "Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen", L: Vorsteuerabzug bei Fahrzeugen#Gestaltungshinweise verwiesen.

Betreffend die Besteuerung der teilunternehmerischen Nutzung eines dem Unternehmensvermögen zugeordneten Fahrzeugs sowie der Überlassung an das Personal des Unternehmers wird auf die BMF-Schreiben vom 02.01.2012 (BStBl I, 60), vom 02.01.2014 (BStBl I, 119), vom 05.06.2014 (IV D 2 - S 7300/07/10002 :001) und vom 07.02.2022 (III C 2 - S 7300/19/10004 :001) sowie auf Abschn. 1.8 Abs. 18 i.V.m. Abschn. 15.23 i.V.m. Abschn. 15.24 UStAE verwiesen.

Hinsichtlich der Fahrten eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw durch den Unternehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt es sich laut BFH (Urt. v. 05.06.2014 - XI R 36/12; Vorinstanz FG Münster, Urt. v. 29.09.2012 - U) um eine unternehmerische Nutzung des Pkw. Eine unentgeltliche Wertabgabe sei demnach mangels außerunternehmerischer Nutzung nicht zu versteuern. Anders als ein Arbeitnehmer suche der Unternehmer seinen Betrieb auf, um dort unternehmerisch tätig zu sein. Seine Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte dienten somit nur der Ausführung von Umsätzen. Angesichts des klaren Überwiegens der unternehmerischen Verwendung sei es laut BFH unbeachtlich, dass die Heimfahrten auch privaten Charakter hätten.