Autor: Diplom-Finanzwirt Dieter Spangenberg |
Die Art. 31 ff. MwStSystRL enthalten die Regelungen zur Bestimmung des Lieferorts, wobei die Art. 33 und 34 MwStSystRL Einzelheiten der Versandhandelsregelung enthalten.
Die ab dem 01.07.2021 eingeführte Neuregelung ist in ihrem Kern in Art. 14 Abs. 4 sowie Art. 14a MwStSystRL enthalten.
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