Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
In der MwStSystRL werden die sonstigen Leistungen als Dienstleistungen bezeichnet. Als Dienstleistung definiert Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL jeden Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist. Die deutsche Regelung entspricht insoweit also weitestgehend der EU-Regelung.
Dienstleistungen können nach Art. 25 MwStSystRL u.a. auch bestehen in
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