EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

In der MwStSystRL werden die sonstigen Leistungen als Dienstleistungen bezeichnet. Als Dienstleistung definiert Art. 24 Abs. 1 MwStSystRL jeden Umsatz, der keine Lieferung von Gegenständen ist. Die deutsche Regelung entspricht insoweit also weitestgehend der EU-Regelung.

Dienstleistungen können nach Art. 25 MwStSystRL u.a. auch bestehen in

der Abtretung eines unkörperlichen Gegenstands, gleichgültig, ob in einer Urkunde verbrieft oder nicht,

der Verpflichtung, eine Handlung zu unterlassen oder eine Handlung oder einen Zustand zu dulden,

der Erbringung einer Dienstleistung aufgrund einer behördlichen Anordnung oder kraft Gesetzes.