Kurzübersicht

Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning

Rechtliche Grundlagen:

§ 3 Abs. 9 -11 UStG, Abschn. 3.4 UStAE

Problemkreise:

Sonstige Leistungen sind alle Leistungen, die nicht den Tatbestand der Lieferung erfüllen. Sonstige Leistungen können in einem Tun, Dulden oder Unterlassen einer Handlung oder eines Zustands bestehen sowie in der Nutzungsüberlassung von Gegenständen bzw. dem Verzicht auf entsprechende Nutzungsrechte.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen u.a., weil der Ort von Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschiedlich bestimmt wird. Von Bedeutung kann die Unterscheidung auch sein bei der Abgrenzung der Eigenverbrauchstatbestände, bei der Bestimmung des Leistungsumfangs, im Zusammenhang mit bestimmten Steuerbefreiungen, der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und für die Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld.

Siehe auch:

Entgelt

Gleichgestellte sonstige Leistung

Leistungsaustausch

Ort der sonstigen Leistung