Autor: Prof. Dr. Peter Mann |
Gemäß Art. 203 MwStSystRL schuldet jede Person, die eine Steuer in einer Rechnung ausstellt, diese Steuer. Aus dem Grundsatz der Neutralität der Mehrwertsteuer leitet der EuGH das Prinzip ab, dass diese falsch ausgewiesene Steuer korrigierbar sein muss.
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