Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Praxisrelevanz entfalten die folgenden Sachverhalte:

Rechnungsstellung durch Nichtunternehmer

Eine Privatperson, die nicht Unternehmer ist, schreibt eine Rechnung, in der die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird (§ 14c Abs. 2 Satz 2 erste Alternative UStG) und geriert sich damit als Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne.

Juristische Person des öffentlichen Rechts

Ein Hoheitsbetrieb oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts weist in einem Dokument einen Steuerbetrag gesondert aus. Probleme kann es mit sich bringen, wenn die juristische Person des öffentlichen Rechts bereits im Hinblick auf die Geltung des § 2b UStG Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erteilt hat. Für das Jahr 2023 hat der BMF mit Schreiben vom 02.02.2023 (III C 2 - S 7358/19/10001 :007) eine Nichtbeanstandungsregelung getroffen.

Kleinunternehmer

Ein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne weist die Umsatzsteuer in einer Rechnung gesondert aus. Er ist zum Ausweis jedoch nicht berechtigt, da er Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG ist (Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr < 22.000 Euro und im laufenden voraussichtlich nicht > 50.000 Euro). Es wird auf die untenstehenden Ausführungen zu Kleinunternehmern im Rahmen der Gestaltungshinweise verwiesen.

Unternehmer außerhalb des Unternehmens

Ein Unternehmer leistet als Nichtunternehmer und ist somit umsatzsteuerlich als Privatperson anzusehen.