Problem

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Gemäß § 14c Abs. 2 UStG wird ein unberechtigt ausgewiesener Steuerbetrag geschuldet. Der unberechtigte Ausweis der Umsatzsteuer betrifft die grundsätzliche Berechtigung, die Umsatzsteuer ausweisen zu können. Auch das Berichtigungsverfahren ist dort geregelt.