Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden |
Die Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Erwerbe sind mit Ausnahme des Erwerbs von Anlagegold (§
![]() | Ausschluss bestimmter Erwerber (Schwellenerwerber, opake Unternehmer) i.S.d. § |
![]() | Ausnahmeregelung gem. § |
![]() | der Erwerb von "differenzbesteuerten" Gegenständen unterliegt gem. § |
![]() | der innergemeinschaftliche Erwerb des ersten Abnehmers in Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften gilt gem. § |
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