EU-rechtliche Regelungen

Autor: Diplom-Finanzwirt Udo Vanheiden

Die Steuerbefreiung des § 4b UStG wurde durch das Umsatzsteuerbinnenmarktgesetz vom 25.08.1992 mit Wirkung zum 01.01.1993 in das Gesetz eingefügt. Die nationale Steuerbefreiung setzt hierbei die Regelung des Art. 140 MwStSystRL (früher: Art. 28c Teil B der 6. EG-Richtlinie) um. Durch das Steueränderungsgesetz 2003 (BStBl I , 710) wurde die Befreiungsvorschrift § 4b UStG in Zusammenhang mit der Einführung der Vorschriften § 4 Nr. 4a und 4b UStG mit Wirkung zum 01.01.2004 ergänzt.