II. Steuerentstehung für Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 1b und 9a UStG
Autor: Diplom-Finanzwirt Ralf Walkenhorst
Die Steuer entsteht gem. § 13 Abs. 1 Nr. 2 UStG für Leistungen i.S.d. § 3 Abs. 1b und 9a UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem diese Leistungen ausgeführt worden sind.
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