Inkassotätigkeit; unechtes Factoring; Krankenkassenrabatte; Vorsteueraufteilung - Verfallene Skonti als umsatzsteuerbares und -pflichtiges Entgelt bei
FG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2001 - Aktenzeichen 5 K 5258/97 U
DRsp Nr. 2001/10683
Inkassotätigkeit; unechtes Factoring; Krankenkassenrabatte; Vorsteueraufteilung - Verfallene Skonti als umsatzsteuerbares und -pflichtiges Entgelt bei
1. Verfallene Skonti (Krankenkassenrabatte), die ein mit dem treuhänderischen Einzug von Apothekenforderungen beauftragter Unternehmer vereinbarungsgemäß einbehalten darf, gehören zum Entgelt der von ihm erbrachten Leistung.2. Die vorschussweise Auszahlung der Forderungen stellt bei Überschreitung der zum Rabattverfall führenden 10-tägigen Zahlungsfrist keine unselbständige Nebenleistung zu der anderweitig vergüteten Inkassotätigkeit, sondern eine steuerfreie Kreditgewährung dar.3. Die danach gebotene Vorsteueraufteilung kann sachgerechterweise nach dem Umsatzschlüssel erfolgen.