Autor: Diplom-Finanzwirt Jochen Wenning |
Rechtliche Grundlagen:
§
Problemkreise:
Der Umsatzsteuer unterliegen gem. §
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lieferungen und sonstigen Leistungen u.a., weil der Ort von Lieferungen und sonstigen Leistungen unterschiedlich bestimmt wird. Von Bedeutung kann die Unterscheidung auch sein bei der Abgrenzung der unentgeltlichen Wertabgaben aus dem Unternehmen, bei der Bestimmung des Leistungsumfangs, im Zusammenhang mit bestimmten Steuerbefreiungen, der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes und für die Entstehung und Fälligkeit der Steuerschuld.
Siehe auch: