Kurzübersicht

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Rechtliche Grundlagen:

§ 14c Abs. 2 UStG, Abschn. 14c.2 UStAE, Art. 203 MwStSystRL

Problemkreise:

Personen, die keine Berechtigung haben, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen, schulden den ausgewiesenen Steuerbetrag aus § 14c Abs. 2 UStG. Im Gegensatz zu § 14c Abs. 1 UStG erfasst § 14c Abs. 2 UStG grundsätzlich alle Fälle, in denen überhaupt kein Recht zum Steuerausweis vorliegt. Demgegenüber fallen unter § 14c Abs. 1 UStG grundsätzlich alle Fälle, die eine Falschberechnung der Steuerhöhe beinhalten.

Siehe auch:

Unrichtiger Steuerausweis