Mit Vertrag vom 14.12.1995 brachte der Antragsteller Grundstücke in die A ein. Bereits in dem Vertrag wurde vereinbart, dass der Antragsteller auf die Steuerfreiheit der Einbringung für den Fall verzichte, dass die Finanzverwaltung die Einlagenerbringung als Änderung der Verhältnisse im Sinne des §
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