OLG Saarbrücken, vom 05.01.1989 - Aktenzeichen 9 WF 304/88
DRsp Nr. 1994/13266
Bei Getrenntleben der Ehegatten ist in einem isolierten Verfahren nach § 1672 Satz 1 BGB ein Rechtsschutzinteresse an der Herbeiführung einer gerichtlichen Sorgerechtsregelung grundsätzlich nicht zu verneinen.