Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Unternehmer U gibt bei dem Malermeister M das Streichen seiner Büroräume in Auftrag. Nach Vollendung der Arbeiten verlangt U von M eine Rechnung über die erbrachten Arbeiten. Da M Kleinunternehmer ist, kann er nur eine Rechnung ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer ausstellen.

Grundsätzlich hat U einen zivilrechtlichen Anspruch gegenüber M auf Rechnungserteilung. Dieser Anspruch gegenüber M ist vor den Zivilgerichten notfalls durch Klage geltend zu machen. Das Gesetz geht für die Erteilung von Rechnungen nicht nur von einer Berechtigung, sondern auch von einer Verpflichtung zur Rechnungserteilung aus. Im Fall der Leistungserbringung gegenüber einem anderen Unternehmer besteht die Verpflichtung, sechs Monate nach Leistungserbringung eine Rechnung auszustellen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG). Beachtlich ist in diesem Fall jedoch, dass M Kleinunternehmer ist, und daher nur eine Rechnung ohne gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer erteilen kann. U hat damit zwar einen zivilrechtlichen Anspruch auf Erteilung einer Rechnung. Inhaltlich ist dieser jedoch auf eine Rechnung beschränkt, in der keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.