EU-rechtliche Regelungen

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Die Richtlinie 2001/115/EG des Rates vom 20.12.2001 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG hat zur Zielsetzung die Vereinfachung, die Modernisierung und Harmonisierung der mehrwertsteuerlichen Anforderungen an die Rechnungsstellung. Der nationale Gesetzgeber hat die Richtlinie durch Art. 5 und 6 des Zweiten Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften vom 15.12.2003 (Steueränderungsgesetz 2003), BGBl I, 2645, umgesetzt. In Art. 218 Richtlinie 2006/112/EG ist der Begriff der Rechnung geregelt. Als Rechnungen gelten alle Dokumente oder Mitteilungen auf Papier oder in elektronischer Form, die bestimmten inhaltlichen und formalen Anforderungen genügen. Die einzelnen Rechnungsanforderungen sind in Art. 226 geregelt. Die inhaltlichen Anforderungen entsprechen grundsätzlich denen aus § 14 Abs. 4 UStG. Aufgrund der europarechtlichen Vorgaben sind die Anforderungen an eine Rechnung in Europa einheitlich.