Praxisfälle

Autor: Prof. Dr. Peter Mann

Spediteur S bietet eine Transportverbindung zwischen Spanien und Deutschland an. Es muss die Fahrzeuge in Frankreich mit Diesel betanken. In Frankreich führt er jedoch keine Umsätze aus. Da keine Umsätze ausgeführt werden, kann in Frankreich die Vorsteuer aus den Dieselrechnungen auch nicht abgezogen werden. S kann sich jedoch die Vorsteuer im Wege des Vergütungsverfahrens vom französischen Fiskus erstatten lassen.