Steuerfreie Einfuhr |
Inlandslieferung wäre steuerfrei gem.: |
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Wertpapieren |
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menschlichen Organen |
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menschlichem Blut |
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Frauenmilch |
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Wasserfahrzeugen für die Seeschifffahrt, die dem Erwerb durch die Seeschifffahrt oder der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind |
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Gegenstände, die zur Ausrüstung der obengenannten Wasserfahrzeuge bestimmt sind |
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Gegenstände, die zur Versorgung der obengenannten Wasserfahrzeuge bestimmt sind |
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Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 steuerfreie Einfuhr von: |
Inlandslieferung wäre steuerfrei gem.: |
Gold durch Zentralbanken |
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gesetzlichen Zahlungsmitteln, wenn sie nicht wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts eingeführt wurden |
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im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert |
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Luftfahrzeugen, |
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