Umsatzsteuerfreie Geschäfte im Geld- und Kapitalverkehr |
Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG fallenden Umsätzen sind steuerfrei: |
|
Buchst. a) (Abschn. 4.8.2 UStAE) |
die Gewährung und Vermittlung von Krediten |
Buchst. b) (Abschn. 4.8.3 UStAE) |
die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von gesetzlichen Zahlungsmitteln. Das gilt nicht, wenn die Zahlungsmittel wegen ihres Metallgehalts oder ihres Sammlerwerts umgesetzt werden. |
Buchst. c) (Abschn. 4.8.4 UStAE) |
die Umsätze im Geschäft mit Forderungen, Schecks und anderen Handelspapieren sowie die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Einziehung von Forderungen |
Buchst. d) (Abschn. 4.8.5-4.8.7. UStAE) |
die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft, im Kontokorrentverkehr, im Zahlungs- und Überweisungsverkehr und das Inkasso von Handelspapieren |
Buchst. e) (Abschn. 4.8.8 und 4.8.9 UStAE) |
die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren |
Buchst. f) (Abschn. 4.8.10 UStAE) |
die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen |
Buchst. g) (Abschn. 4.8.11 und 4.8.12 UStAE) |
die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen Sicherheiten sowie die Vermittlung dieser Umsätze |
Buchst. h) (Abschn. 4.8.13 UStAE) |
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|