Schnellübersicht der Vorschriften, bei denen die Ust-ID-Nr. eine Rolle spielt |
Bedeutung der USt-IdNr. |
Wirkung |
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§ 3a Abs. 2 Nr. 3 Buchst. c) Satz 2 |
Ortsbestimmung und Steuerbarkeit |
Möglichkeit der Verlagerung des Leistungsorts (Beachte: Änderung JSTG 2009) |
§ 3a Abs. 2 Nr. 4 Satz 2 |
Ortsbestimmung und Steuerbarkeit |
Möglichkeit der Verlagerung des Leistungsorts (Beachte: Änderung JSTG 2009) |
§ 3b Abs. 3 Satz 2 § 3b Abs. 5 und Abs. 6 |
Ortsbestimmung und Steuerbarkeit |
Möglichkeit der Verlagerung des Leistungsorts (Beachte: Änderung JSTG 2009) |
§ 3d Satz 2 |
Ort des innergemeinschaftlichen Erwerbs |
Sicherstellung der Besteuerung |
Indiz für die Besteuerung im Bestimmungsland Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers |
Buchnachweis der Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung |
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§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 |
Abrechnungsmerkmal in der "normalen" Rechnung |
Anstelle der Steuernummer kann die USt-IdNr. angegeben werden |
§ 14a Abs. 1 |
Abrechnungsmerkmal in der Rechnung in besonderen Fällen (sonstige Leistungen) |
Nachweis für die Verlagerung des Leistungsorts |
§ 14a Abs. 3 |
Abrechnungsmerkmal in der Rechnung in besonderen Fällen (innergemeinschaftliche Lieferungen) |
Voraussetzung für die Steuerbefreiung |
§ 14a Abs. 7 |
Abrechnungsmerkmal in der Rechnung in besonderen Fällen (Lieferungen i.S.d. § 25b UStG) |
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