Übersicht Ausfuhrlieferungen Übersicht der Berichtigungstatbestände des § 15a UStG Übersicht Besteuerungsgrundsätze für den grenzüberschreitenden Warenverkehr Übersicht ermäßigter Steuersatz bei Einräumung und Übertragung urheberrechtlicher Schutzrechte Schnellübersicht Fahrzeuge Geschäftsveräußerung im Ganzen - Fälle einer Grundstücksveräußerung Übersicht zur Steuerpflicht von ärztlichen Leistungen Checkliste: Heilberufe Tabellarische Kurzübersicht zu den verschiedenen Gebietsabgrenzungen Innenumsätze innerhalb eines Organträgers Übersicht dauerhafte und vorübergehende Verwendung Grobübersicht zur Reihenfolge bei der Prüfung des Lieferorts bei entgeltlichen Lieferungen Sonstige Leistungen im Zusammenhang mit Gas- und Elektrizitätslieferungen Übersicht: Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben Übersicht: Voranmeldungszeitraum Erwerbsschwellen Voraussetzung für den Verzicht auf Steuerbefreiung i.S.d. § 9 UStG in der Übersicht Grobübersicht zur Reihenfolge bei der Prüfung des Orts der entgeltlichen sonstigen Leistung Incoterms Einfuhrumsatzsteuerbefreiungen nach EUStBV Steuerfreie Einfuhr Übersicht über die Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen Zusammenstellung Grundstücksbegriff des Grunderwerbsteuergesetzes Umsatzsteuerfreie Geschäfte im Geld- und Kapitalverkehr Übersicht Wertpapiere Schnellübersicht der Vorschriften, bei denen die Ust-ID-Nr. eine Rolle spielt Bedeutung Unternehmereigenschaft im UStG Checkliste Nachhaltigkeit Checkliste selbständige Tätigkeit Übersicht Selbständigkeit von Geschäftsführern Beginn der Unternehmereigenschaft von Kapitalgesellschaften Wechsel der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen Übersicht: Ortsbestimmung Lieferung Übersicht: Erbwerbsschwellen Übersicht: Fallgestaltungen § 14c Abs. 1 UStG Übersicht: Fallgestaltungen § 14c Abs. 2 UStG Lieferschwellen - Stand: Mai 2020 Zuständigkeit für im Ausland ansässige Unternehmen

Übersicht: Voranmeldungszeitraum

Übersicht: Voranmeldungszeitraum

 

Grundsätzlich ist gem. § 18 Abs. 2 Satz 1 UStG das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum. Die Unternehmer werden von Amts wegen anhand der Vorjahreswerte in folgende Abgabengruppen eingeordnet. Unberücksichtigt bleiben Umsätze des Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b Abs. 5 Satz 1 und 2 UStG schuldet (vgl. Abschn. 18.2 Abs. 1 UStAE).

Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr

Voranmeldungszeitraum

UStG

Grundsatz

Wahlrecht

von Amts wegen

Erstattung größer als 7.500 Euro

Quartal

Monat

Quartal

§ 18 Abs. 2a

Erstattung von 0-7.500 Euro

Quartal

Jahr

Quartal

§ 18 Abs. 2 Satz 3

Zahllast von 0-1.000 Euro

Quartal

Jahr

Jahr

§ 18 Abs. 2 Satz 3

Zahllast von 1.001-7.500 Euro

Quartal

-

Quartal

§ 18 Abs. 2 Satz 1

Zahllast größer als 7.500 Euro

Monat

-

Monat

§ 18 Abs. 2 Satz 2

Neugründer im Jahr der Neugründung und dem Folgejahr

Monat

-

Monat

§ 18 Abs. 2 Satz 4

Fahrzeuglieferer i.S.d. § 2a UStG

Erstattung größer als 7.500 Euro

Quartal

-

Quartal

§ 18 Abs. 4a Satz 3, Abs. 2a

Fahrzeuglieferer i.S.d. § 2a UStG

Erstattung von 0-7.500 Euro

Quartal

Jahr

Quartal

§ 18 Abs. 4a, Abs.  2 Satz 3

Fahrzeuglieferer i.S.d. § 2a UStG

Zahllast von 0-1.000 Euro

Quartal

Jahr

Jahr

§ 18 Abs. 4a, Abs.  2 Satz 3

Fahrzeuglieferer i.S.d. § 2a UStG

Zahllast von 1.001-7.500 Euro

Quartal

-

Quartal

§ 18 Abs. 4a, Abs.  2 Satz 1

Fahrzeuglieferer i.S.d. § 2a UStG