1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.
I.
Streitig ist die Anerkennung der Lieferung von fünf Fahrzeugen im Jahr 2002 als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung.
Die Antragstellerin ist unter anderem im Kfz-Handel unternehmerisch tätig.
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