Übersicht Ausfuhrlieferungen |
Der Unternehmer |
Der Abnehmer |
Der Unternehmer oder der Abnehmer |
befördert oder versendet |
befördert oder versendet |
befördert oder versendet |
den Liefergegenstand |
den Liefergegenstand |
den Liefergegenstand |
in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Gebiete i.S.d. § 1 Abs. 3 UStG. |
in das Drittlandsgebiet, ausgenommen die Gebiete i.S.d. § 1 Abs. 3 UStG. |
|
|
Abnehmer ist · Unternehmer, der Gegenstand für sein Unternehmen erwirbt · ausländischer Abnehmer und der Gegenstand gelangt in das übrige Drittlandsgebiet |
|
Erforderliche Nachweise (Buch- und Belegnachweis) liegen gem. § 6 Abs. 4 UStG vor. |
Erforderliche Nachweise (Buch- und Belegnachweis) liegen gem. § 6 Abs. 4 UStG vor. |
Erforderliche Nachweise (Buch- und Belegnachweis) liegen gem. § 6 Abs. 4 UStG vor. |
|
Beachte Einschränkungen: · § 6 Abs. 3 UStG Ausrüstung und Versorgung Beförderungsmittel |
Beachte Einschränkungen: · |
Testen Sie "Umsatzsteuer-Praxis online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|