FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 31.07.2006
8 K 54/06
Normen:
UStG § 4 Nr. 8f ; EWGRichtl-77/388 Art. 13 Teil B d Nr. 5 ;

Umsatzsteuer: Steuerfreie Nebenleistungen

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 31.07.2006 - Aktenzeichen 8 K 54/06

DRsp Nr. 2006/29527

Umsatzsteuer: Steuerfreie Nebenleistungen

Die Verwaltung selbst ausgegebener stiller Gesellschaftsanteile ist nicht als Nebenleistung der Umsätze von Gesellschaftsanteilen steuerfrei.

Normenkette:

UStG § 4 Nr. 8f ; EWGRichtl-77/388 Art. 13 Teil B d Nr. 5 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Konkursverwalter der H... (H). Sie betrieb u.a. die Planung sowie den Bau und Betrieb umweltschonender Elektrizitätswerke und Anlagen der Umwelttechnik im In- und Ausland sowie den Erwerb und die Beteiligung daran. Bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens am 24.07.1997 war sie in ein konzernähnliches Geflecht verbundener Unternehmen eingebunden, der sog. "...-Gruppe" (G), bestehend u.a. aus der E... und zahlreichen Projektgesellschaften (Betreiber der Kraftwerke). Die Verlustzuweisungen der H waren u.a. bereits Gegenstand des Verfahrens FG Hamburg, Urteil vom 23.08.2004, III 288/01, das den Beteiligten dieses Verfahrens bekannt ist und auf das insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen werden kann.