BFH - Beschluss vom 18.10.2023
XI B 41/23 (AdV)
Normen:
UStG § 3 Abs. 9, § 4 Nr. 20 Buchst. a; MwStSystRL Art. 134;
Vorinstanzen:
FG Berlin-Brandenburg, vom 15.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 7 V 7031/23

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb einer WC-Anlage und eines Parkplatzes für Besucher eines MuseumsAussetzung der Vollziehung

BFH, Beschluss vom 18.10.2023 - Aktenzeichen XI B 41/23 (AdV)

DRsp Nr. 2023/16108

Umsatzsteuerliche Behandlung der Erlöse aus dem Betrieb einer WC-Anlage und eines Parkplatzes für Besucher eines Museums Aussetzung der Vollziehung

1. NV: Es ist ernstlich zweifelhaft, ob entgeltliche Umsätze aus dem Betrieb einer WC-Anlage, die an zahlende Besucher eines Museums ausgeführt werden, umsatzsteuerpflichtig oder als Nebenleistung zum steuerfreien Museumsumsatz der anerkannten Einrichtung steuerbefreit sind.2. NV: Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass Umsätze aus dem Betrieb eines Parkplatzes keine Nebenleistungen zum steuerfreien Museumsumsatz sind.

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.05.2023 - 7 V 7031/23 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.

Die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens wird dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg übertragen.

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 9, § 4 Nr. 20 Buchst. a; MwStSystRL Art. 134;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten im Verfahren der Beschwerde gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) durch das Finanzgericht (FG) darüber, ob entgeltliche Umsätze aus dem Betrieb einer Toiletten-Anlage (WC-Anlage) und eines Parkplatzes nach § 4 Nr. 20 Buchst. a des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei sind.