Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 09.08.2022 -
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Streitig ist, ob das Finanzgericht (FG) zu Recht angenommen hat, dass die Verpachtung einer Golfanlage umsatzsteuerpflichtig ist.
Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG; die Kommanditanteile werden von einer Treuhandkommanditistin im eigenen Namen, aber für Rechnung von zahlreichen "Miteigentümern" gehalten, die zugleich Mitglieder eines Golfclubs (Verein) sind. Durch die Zeichnung eines Anteils erhalten Vereinsmitglieder ein Spielrecht auf der Golfanlage; Vereinsmitglieder, die keinen Kommanditanteil gezeichnet haben, erhalten gegen Zahlung einer Jahresgebühr (Greenfee) ein begrenztes Spielrecht.
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