BFH - Urteil vom 22.03.2023
XI R 14/21
Normen:
UStG § 24; MwStSystRL Art. 295 bis Art. 305, Art. 17;
Fundstellen:
BFH/NV 2023, 1370
DStRE 2023, 1321
Vorinstanzen:
FG München, vom 18.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2639/19

Umsatzsteuerliche Behandlung inländischer Umsätze einer im EU-Ausland ansässigen LandwirtinBerechtigung zur Durchschnittssatzbesteuerung

BFH, Urteil vom 22.03.2023 - Aktenzeichen XI R 14/21

DRsp Nr. 2023/11630

Umsatzsteuerliche Behandlung inländischer Umsätze einer im EU-Ausland ansässigen Landwirtin Berechtigung zur Durchschnittssatzbesteuerung

Die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 des Umsatzsteuergesetzes gilt nur für inländische land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Tenor

Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 18.03.2021 - 14 K 2639/19 aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Normenkette:

UStG § 24; MwStSystRL Art. 295 bis Art. 305, Art. 17;

Gründe

I.

Streitig ist, ob inländische Umsätze einer ausländischen Landwirtin der Durchschnittssatzbesteuerung unterliegen.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Landwirtin. Ihr land- und forstwirtschaftlicher Betrieb mit Viehbestand (Ziegen) befindet sich in Österreich. Die Klägerin wird in Österreich als pauschalbesteuerte Landwirtin geführt (§ 22 des österreichischen UmsatzsteuergesetzesUStG Österreich—). Sie verkaufte (erstmals) im Jahr 2018 (Streitjahr) selbst erzeugte Produkte aus eigener Ziegenhaltung auf einem Wochenmarkt in P.