Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 22.03.2021 – 7 K 7103/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine KG, die im März 2015 gegründet wurde. Gegenstand ihres Unternehmens war der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von im Inland belegenen Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Komplementärin war die A GmbH, die durch die Geschäftsführer C und D, jeweils wohnhaft in H/Libanon, vertreten wurde. Kommanditisten waren die E Ltd. mit Sitz in F/British Virgin Islands, die ebenfalls durch C und D vertreten wurde, und die G s.a.l. mit Sitz in H/Libanon.
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